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Hecken und StrauchentfernungSie möchten Ihren Garten Umgestalten, aber Ihre Hecke oder Sträucher sind Ihnen im Weg? Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Mittels einem kleinem 1,2 Tonnen Bagger welcher durch die meisten Gartentore und schmalen Zufahrten passt, entsorgen wir Ihre alten Sträucher und Hecken so, dass Ihrer neuen Gestaltung nichts mehr im Wege steht. 
Fällen mit SeilklettertechnikSollte es nicht möglich sein mit einem Hubsteiger zu arbeiten, setzen wir die Seilkletterer ein. Diese sind nach den Standards der seilunterstützenten Baumklettertechnik speziell ausgebildete Mitarbeiter. Der Mittarbeiter klettert dabei mit Hilfe von Klettergurten und Seilen direkt in den Baum, wobei dieser dann von der Krone an in Stücken abgetragen wird. Selbstverständlich werden auch dabei die abgetragenen Stücke mittels Seil und Umlenkrolle herabgelassen, das somit das Baumumfeld frei von Beschädigungen bleibt. Diese Technik erlaubt uns Baumabtragungen im kleinsten Umfeld und an sehr schwer zugänglichen Stellen durchzuführen. 
Wurzelstockentfernung mit der StubbenfräseWir entfernen auf Wunsch auch gerne ihre Baumwurzel gleich mit. Somit kann der vorhandene Bereich direkt wieder begrünt, bzw. bepflanzt werden. Zum Einsatz bringen wir hierzu eine Stubbenfräse, mit der die Wurzel bis zu einer Tiefe von 60cm abgefräst wird. Durch ihren Einsatz werden Beschädigungen bei der Wurzelentfernung an der anliegenden Grünfläche vermieden und sie können diesen Bereich wieder voll nutzen. 
Konventionelles (Abtragen) FällenErlauben es die Gegebenheiten den Baum konventionell mittels Fällschnitt zu fällen, ist dies natürlich aus Kostengründen immer der erste Weg. Nur ist dies in den meisten Fällen gerade in bebauten Wohngebieten oder an stark befahren Straßen seltenstes möglich. Dadurch haben wir uns auf die folgenden Baumabtragungsarten spezialisiert. 
EntsorgungSämtlicher entstehender Abschnitt wie Geäst, Grünzeug und Stammholz wird von uns mit entsorgt. Je nach Größe und Menge wird dieser vor Ort von uns gehäckselt und abtransportiert. 
Abtragen mit dem HubsteigerBei dieser Technik wird neben dem Baum ein Hubsteiger positioniert, von dem aus der Baum Stückweise von der Krone an abgetragen wird. Die abgetragenen Stücke werden mittels Seil und Umlenkrolle aus dem Baum abgelassen, dadurch bleibt das Umfeld frei von Beschädigungen. Diese Technik erlaubt uns Baumabtragungen direkt an bzw. über Bebauungen, Wege und Straßen für Sie durchzuführen. Wir haben unterschiedliche Hubsteiger im Gebrauch, je nach Baumgröße und Baumart. Darunter auch welche die eine Durchfahrtsbreite von 80cm erlauben und auch durch schmale Gartentore und Zufahrten passen. 
Hecken und StrauchschnittNeben der Baumabtragung kümmern wir uns auch gerne um das Fachgereche zurückschneiden Ihrer Sträucher und Hecken. Damit Ihre Sträucher und Hecken ein gesundes Bild abgeben müssen diese regelmäßig zurückgeschnitten werden. 
Erforderliche GenehmigungenBevor ein Baum entsorgt bzw. abgetragen werden darf, bedarf dies in den meisten Gemeinden einer Genehmigung. Gerne kümmern wir uns um die Einholung sämtlicher erforderlichen Behördengänge.In fast allen Gemeinden gibt es eine Baumsatzung, in der geregelt wird welche Bäume unter welchen Umständen entfernt werden dürfen. Hier kümmern wir uns nach einer Besichtigung und der Auftragsvergabe um die Einholung aller relevanten Genehmigungen, welche unter berücksichtigung aller Bürokratischen und Gesetzlichen Bestimmungen notwendig sind. Dieser Prozess ist für viele Laien nicht immer klar und mit viel Aufwand verbunden, deshalb erledigen wir dies für sie.PreisgestaltungDa nicht jeder Baum, Strauch oder Hecke gleich ist, können wir Ihnen keine klassische Preisliste anbieten. Gerne besichtigen wir kostenlos und unverbindlich vor Ort die anfallenden Arbeiten und erstellen Ihnen ein preisgünstiges individuelles Angebot.Ablauf[if !supportLists]•   Sie schreiben uns eine e-mail an info@baumfaellen-langefeld.de.    Gerne können Sie uns auch Telefonisch oder per What’sApp kontaktieren (0172) 7648302. [if !supportLists]•   [endif]Wir machen einen Besichtigungstermin aus. [if !supportLists]•   Dabei wird geklärt wie der Baum, Strauch oder die Hecke abgetragen wird. Konventionell, mit Hubsteiger oder     mit Seilklettertechnik.[if !supportLists]•   [endif]Sie erhalten von uns ein schriftliches Angebot. [if !supportLists]•   [endif]Nach Auftragsvergabe kümmern wir uns um die Behördengänge. [if gte mso 9]> 96 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE
Markus Langefeld Roggenstraße, 22 47652 Weeze   Telefon: (02837) 6630793
 Telefax: (02837) 6630794
 
e-mail: info@baumfaellen-langefeld.de
ImpressumMarkus LangefeldEinzelunternehmenRoggenstraße, 2247652 Weeze  Kontakt:Telefon: (02837) 6630793
 Telefax: (02837) 6630794
 e-mail: info@baumfaellen-langefeld.de Angaben zur BerufshaftpflichtversicherungName und Sitz des Versicherers: ARAG, Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG Platz 1
, 40472 DüsseldorfGeltungsraum der Versicherung: Deutschland, Niederlanden, Österreich, Schweiz StreitschlichtungWir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.Haftung für InhalteAls Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.Haftung für LinksUnser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.UrheberrechtDie durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Baumfällen LangefeldInhaber: Markus Langefeld Postanschrift: Roggenstrasse 22, 47652 Weeze   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)§ 1 GeltungsbereichDie allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Fa. Baumfällen Langefeld. Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. § 2 Angebote und LeistungsumfangSämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen. § 3 Überlassene UnterlagenAn allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Genehmigungen von Kommunen,  etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. § 4 Abrechnung und ZahlungsbedingungenDie Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Vergütung ist nach Abnahme sofort und ohne Abzug in Bar zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40% des Auftragsvolumens zu verlangen. § 5 GewährleistungFür alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder –verlust zu vermeiden. Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil. § 6 Haftung für MängelFür etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangel und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. § 7 EigentumsvorbehaltWir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor. § 8 Form von ErklärungenRechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 9 Rechtswahl – GerichtsstandFür diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. § 10 Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.   EndFragment
Wir sind ein kleines Unternehmen mit Sitz in Weeze am Niederrhein, welches sich auf das Fällen bzw. das Abtragen von Bäumen in Gefahrenbereichen, dicht bebauten sowie schwer zugänglichen Lagen spezialisiert hat. Unser Team verfügt nicht nur über mehrjährige Berufserfahrung sondern auch unsere Arbeitsweise ist stets modern im Einklang mit modernster Technik. Zu unserem motivierten Team gehören auch spezialisierte Baumkletterer, die mit Seilklettertechnik auf engstem Raum Bäume abtragen. 
Unsere LeistungenUnsere Leistungen bestehen aus Baumabtragungen, Wurzelstockentfernung, Strauchschnitt und Strauchbeseitigung sowie Heckenschnitt und Heckenbeseitigung, 
Verkehrssicherheit Die Verkehrssicherheitspflicht betrifft jeden Baumbesitzer! Im Schadensfall heißt es meistens, „Unwissenheit schützt vorStrafe nicht“.  Um den Anforderungen genüge zu tun und dem dauerhaftenerhalt der Verkehrssicherheit sicherzustellen, sind einige Punktezu beachten. Die Möglichkeiten diesen Anforderungen nach zu kommen,geben wir Ihnen gerne mit auf dem Weg. Gerne erstellen wirfür Sie ein entsprechendes Angebot und dokumentieren fürSie den zustand Ihrer Bäume. Es wird empfohlen, zweimal im Jahr eine visuelle Prüfung desbaumes durchführen zu lassen. Dies sollte im Frühjahr im belaubtem zustand und im Spätherbst bei nicht belaubtem zustand erfolgen. Dabei werden eventuelle Schädigungen wie z.B. Risse, Rindenschäden, Totgehölz erkannt und das Gefahrenpotential festgelegt. Außerdem werden hierbei eventuelle Krankheitenfrühzeitig erkannt. Die meisten Gerichte erkennen diese zweimalige Prüfung im Jahr,in einem Schadensfall als ausreichend an.
Versicherung Wird das eigene Auto durch herumfliegende Gegenstände beschädigt, zahlt dies die sofern vorhandene Vollkaskoversicherung. Ist man lediglich nur Teilkaskoversichert wird es schon schwieriger, diese zahlen meist erst ab Windstärke 8. Teil- und Vollkaskoversicherung ersetzen dabei Schäden am geparkten Fahrzeug durch herumfliegende Gegenstände, wie beispielsweise Fassadenteile, Dachziegel oder Äste. Ähnlich siehtes aus, wenn anstatt von Fahrzeugen Gebäudeteile beschädigt werden.
Sturmschaden Orkan Kyrill richtete bereits 2007 einen Schaden von rund 5 Milliarden Euro in Deutschland an. Die Schadenshöhe von Orkan Friedericke ist noch nicht komplett erfasst. Bei solchen Orkanen wird erst ersichtlich, was für einen enormen Sach.- sowie Personenschaden umgestürzte Bäume sowie herumfliegende Gegenstände anrichten können. Nun fragt man sich, „Bin ich dagegen Versichert, zahlt meine Versicherung das“ und „bin ich meiner Verkehrssicherungs- pflicht nachgekommen“?